Die SNBS-Areal-Kriterien
Das SNBS-Areal definiert für die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt 12 Zertifizierungsthemen. Diese werden anhand von 30 Kriterien bewertet.
Das SNBS-Areal definiert für die Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt 12 Zertifizierungsthemen. Diese werden anhand von 30 Kriterien bewertet.
Werden die Bauten respektive einzelne Bauten des Areals nach SNBS-Hochbau zertifiziert, werden die gemeinsamen Kriterien und Messgrössen nur einmal bewertet.
Bei einer Doppelzertifizierung werden für die Minergie-Standards folgende Noten vergeben:
Minergie
322 Energiebedarf Betrieb: 5
333 Messgrösse 3, Energiemonitoring: 2.0
Minergie-P
322 Energiebedarf Betrieb: 5.5
333 Messgrösse 3, Energiemonitoring: 2.0
Minergie-A
322 Energiebedarf Betrieb: 5.5
333 Messgrösse 3, Energiemonitoring: 2.0
Für die folgenden SNBS-Kriterien wurden die ECO-Kriterien übernommen:
311 Treibhausgasemissionen Erstellung
321 Energiebedarf Erstellung
331 Baustelle: Messgrössen 1, 2, 5
342 Wasser: Messgrössen 2, 3
Bei allen Messgrössen des SNBS, die auf Minergie-ECO verweisen, wird die 20/80-Regel gemäss Vorgabenkatalog von Minergie-ECO übernommen. Bei allen übrigen Messgrössen müssen die Anforderungen
zu 100 % umgesetzt werden, um als «vollständig umgesetzt» zu gelten.
Projekte, welche nach MQS Bau und MQS Betrieb von Minergie ausgezeichnet sind, erhalten automatisch
folgende Punktzahl:
333 Betriebsoptimierung: MQS Bau: 5 Punkte, MQS Betrieb: 1 Punkt.
Im Rahmen der Wohnraumförderung unterstützt der Bund gemeinnützige Wohnbauträger mit Darlehen aus dem Fonds de Roulement. Für die Berechtigung zum Bezug der Darlehen reicht der Nachweis der Erfüllung des SNBS-Areals.
Wird das Areal gleichzeitig nach Minergie-Areal zertifiziert, können folgende Kriterien/Messgrössen dem gezeigten Niveau bewertet werden:
Das SNBS-Areal bietet eine Anschlusslösung für 2000-Watt-Areale. Dazu werden im Dokument «SNBS-Areal Anschlusslösung 2000-Watt-Areal» die Regeln, Erleichterungen und die Nachweisführung definiert, die bei der Überführung der 2000-Watt-Areale in SNBS-Areale angewendet werden. Die Überführungsregelung können zertifizierte 2000-Watt-Areale in Anspruch nehmen, die über ein unbefristetes Zertifikat oder eine aktuelle Zertifizierung verfügen.
Areale, die über keine 2000-Watt-Areal-Zertifizierung verfügen, können nicht als Überführungsareal betrachtet werden und müssen den gesamten regulären Prozess des SNBS-Areal durchlaufen. Ist das 2000-Watt-Areal-Zertifikat nicht mehr gültig, kann nach einer Vorprüfung die Anwendung der Überführungslösung in Ausnahmefällen durch die Zertifizierungsstelle zugelassen werden.
Informationsdokument des BFE: "Übergang von 2000-Watt-Areal zu den neuen Labels Minergie-Areal und SNBS-Areal"